Aktualisiert am 30.10.2009

Jugendschutz im Internet

Jugendschutz   im   Mittelpunkt

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Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) beinhaltet Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit.

Neben Regelungen zum Aufenthalt in Gaststätten und bei öffentlichen Tanzveranstaltungen und dem Verkauf von Alkohol und Tabakwaren an Kinder und Jugendliche, sind im JuSchG auch Regelungen für den Medienbereich zu finden.

Das Jugendschutzgesetz in einer übersichtlicher Tabelle finden Sie hier.

Den gesamten Gesetzestext erhalten Sie beim Jugendschutz des Kreises Pinneberg, Lindenstr. 11, 25421 Pinneberg.

Filtersoftware für jugendgerechtes Surfen erhalten Sie hier. Auch auf der Internetseite “FragFINN” können Sie eine kostenlose Filtersoftware downloaden.


Für Fragen zum Jugendschutz stehen Ihnen

Frau Katja Köhler, Kreisjugendschutz Pinneberg, Tel.: 04101/212-374 und
Frau Andrea Pinzek, Kreisjugendschutz Pinneberg, Tel.: 04101/212-208

gerne zur Verfügung.

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